Neue Spielregeln für Netzanschlusspunkte: Reifegradverfahren ersetzt Windhundprinzip!
Reifegradverfahren für Netzanschlüsse von Batteriespeichern ersetzt Windhundprinzip – Neuerungen im Vergabeverfahren für Netzanschlusspunkte und was sie für die Batteriespeicherbranche bedeuten.
Mit der Einführung des Reifegradverfahren für Netzanschlüsse von Batteriespeichern vollzieht sich ein grundlegender Paradigmenwechsel bei der Vergabe von Netzanschlusspunkten (NAP). Während bislang das „Windhundprinzip“ (“first come, first served”) dominierte, entscheidet künftig der tatsächliche Projektfortschritt über die Priorisierung. Das Reifegradverfahren für Netzanschlüsse von Batteriespeichern stellt damit nicht mehr auf Schnelligkeit, sondern auf Umsetzungswahrscheinlichkeit ab.
Regulatorisch ist die Neuausrichtung vor allem vor dem Hintergrund einer stark gestiegenen Zahl von Netzanschlussanfragen zu verstehen. Unter dem bisherigen Windhundprinzip wurden Netzanschlusspunkte strikt nach Eingang der Anträge vergeben – unabhängig vom tatsächlichen Projektfortschritt. Rechtsgrundlage hierfür war insbesondere die Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV), die für Anlagen ab 100 Megawatt das Windhundprinzip festschrieb und damit auch Großbatteriespeicher erfasste. In der Hochphase der Netzanschlussanfragen für Großbatteriespeicher führte dies dazu, dass eine Vielzahl – teils sehr frühphasiger – Projekte, Netzkapazitäten sicherte, ohne kurzfristig realisierbar zu sein. Netzanschlusspunkte wurden damit faktisch blockiert, während weiter entwickelte Vorhaben ins Hintertreffen gerieten.
Kurz vor Weihnachten 2025 änderte die Bundesregierung die KraftNAV und nahm Batteriespeicher aus ihrem Anwendungsbereich heraus. Seitdem richtet sich ihr Netzanschluss nach § 17 des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Diese Vorschrift gewährleistet weiterhin einen diskriminierungsfreien Netzzugang, eröffnet Netzbetreibern bei Kapazitätsengpässen jedoch einen erweiterten Gestaltungsspielraum. Auf dieser Grundlage konnte das Reifegradverfahren für Netzanschlüsse von Batteriespeichern eingeführt werden. Das Reifegradverfahren für Netzanschlüsse von Batteriespeichern ersetzt damit die rein zeitliche Priorisierung durch eine Bewertung objektiver Projektreife.
Für die Batteriespeicherbranche bedeutet das einen klaren Systemwechsel. Das neue Verfahren reduziert spekulative Blockaden und erhöht die Realisierungswahrscheinlichkeit im Netz, verlangt jedoch deutlich mehr Planungstiefe, Nachweisführung und strategische Vorbereitung.

Was ist das Reifegradverfahren und wie funktioniert es?
Strukturierte Bewertung statt chronologischer Bearbeitung
Ab dem 1. April 2026 führen die deutschen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT Germany und TransnetBW das neue Reifegradverfahren für Batteriespeicheranschlüsse ein und ersetzen damit das bisherige Windhundprinzip bei der Vergabe von Netzanschlüssen. Anstatt Anträge strikt nach Eingangsdatum zu bearbeiten, werden die Projekte nun in festgelegten Zyklen gesammelt und anhand messbarer Kriterien bewertet.
Die Bewertung erfolgt nach vier Hauptkategorien: Flächensicherung und Genehmigungsstand, technisches Anlagen- und Anschlusskonzept, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Antragstellers sowie der Netz- und Systemnutzen des Projekts. Jedes Kriterium wird gleichgewichtet, sodass ein Projekt eine maximale Punktzahl von 18 erreichen kann, die den Reifegrad widerspiegelt. Nur die Vorhaben mit dem höchsten Reifegrad erhalten ein verbindliches Angebot für einen Netzanschluss mit Zeitplan.
Der Ablauf gliedert sich in drei Phasen:
- Informations- und Antragsphase: Veröffentlichung der verfügbaren Kapazitäten, Einreichung der Anträge und Zahlung einer Antragspauschale von 50.000 Euro.
- Clusterstudie und Priorisierung: Bewertung aller eingereichten Projekte im Zyklus nach den Reifegradkriterien.
- Angebotsphase: Zuteilung der Anschlusskapazitäten, inklusive Zahlung einer Realisierungskaution von 1.500 Euro pro Megawatt, die später auf den Baukostenzuschuss angerechnet wird.
Damit schafft das Verfahren einen transparenten, nachvollziehbaren und planbaren Prozess, der Projekte mit hoher Realisierungswahrscheinlichkeit bevorzugt.
Vom „First come, first served“ zu strategischer Priorisierung
Bisher wurden Netzanschlüsse im Windhundprinzip vergeben. Wer zuerst einen Antrag einreichte, erhielt einen Platz, unabhängig von Projektstand oder technischer Machbarkeit. In den letzten Jahren führte das zu massiven Warteschlangen, insbesondere bei Großbatteriespeichern, von denen bis Ende 2025 über 700 Anträge mit einer Gesamtkapazität von 270 GW bei den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) eingegangen waren.
Das Reifegradverfahren für Netzanschlüsse von Batteriespeichern kehrt diese Dynamik um. Es bewertet Projekte nicht nach Zeitpunkt der Antragstellung, sondern nach ihrem Entwicklungsstand und Nutzen für das Netz. Dadurch werden fortgeschrittene Projekte schneller umgesetzt, während weniger konkrete Vorhaben weiterhin im nächsten Zyklus berücksichtigt werden können.
Ein weiterer Vorteil gegenüber dem Windhundprinzip ist die Bündelung der Anträge in festen Zyklen. Das ermöglicht eine bessere Kapazitätsplanung und reduziert administrative Engpässe in Umspannwerken und Schaltfeldern. Zudem werden rechtliche Unsicherheiten reduziert, da die Kriterien transparent definiert sind und die Priorisierung nachvollziehbar bleibt.
Mit anderen Worten: Anstelle eines Rennens um frühzeitige Einreichung setzt das Reifegradverfahren auf Qualität, Umsetzungswahrscheinlichkeit und systemischen Mehrwert.

Welche Aspekte bleiben und was sich ändert
Kontinuität trifft auf neue Regeln
Bestandsprojekte, die bereits verbindliche Netzanschlusszusagen erhalten haben, werden weiterhin nach dem bisherigen Verfahren ans Netz angeschlossen. Dies schützt den Vertrauensschutz für Vorhaben, die schon weit fortgeschritten sind.
Neu ist hingegen die zyklische Bearbeitung und die systematische Bewertung nach Reifegradkriterien. Die Netzbetreiber führen alle Anträge, die bis zum Start des Reifegradverfahrens für Batteriespeicheranschlüsse noch nicht entschieden sind, in das neue Verfahren über. Wer dies ablehnt, kann seinen Antrag zurückziehen und erhält einen Teil der geleisteten Zahlungen zurück.
Auch die Phasenstruktur ist neu. Informationsphase, Clusterstudie und Angebotsphase sorgen für eine klare Prozesslogik. Projektentwickler wissen nun genau, welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, um die Mindestanforderungen zu erfüllen.
Darüber hinaus gibt es eine klar definierte Antragsgebühr von 50.000 Euro und eine Realisierungskaution von 1.500 Euro/MW, die auf den Baukostenzuschuss angerechnet wird. Bisher gab es keine einheitlichen Vorgaben für Gebühren oder Kautionen im Windhundprinzip.
Die technische und wirtschaftliche Prüfung von Projekten bleibt weiterhin relevant, wird aber systematisch und transparent bewertet. So sollen Überzeichnungen an Anschlusskapazitäten effizient und diskriminierungsfrei gehandhabt werden.
Welche Kosten entstehen
Antragspauschale, Realisierungskaution und Baukostenzuschüsse
Die Einführung des Reifegradverfahrens für Netzanschlüsse von Batteriespeichern ist mit klar definierten Kosten verbunden, die die Antragsteller tragen müssen. Zunächst fällt eine Antragspauschale von 50.000 Euro pro Vorhaben an. Diese wird nur teilweise zurückerstattet, wenn der Antrag die Mindestanforderungen nicht erfüllt.
Wird einem Projekt ein Netzanschluss angeboten, ist eine Realisierungskaution von 1.500 Euro pro Megawatt zu zahlen. Die Netzbetreiber rechnen die Kaution später auf den Baukostenzuschuss an und nutzen sie als Sicherheit dafür, dass das Projekt umgesetzt wird. Bei Nicht-Umsetzung aus Gründen, die in der Verantwortung des Antragstellers liegen, verfällt die Kaution.
Der Baukostenzuschuss (BKZ) selbst wird künftig in drei Tranchen entrichtet. Die erste Tranche wird bei Vertragsunterzeichnung fällig, die zweite entweder 18 Monate später oder zum Baubeginn, die dritte bei Inbetriebnahme der Anlage. Dieses gestaffelte Modell soll die finanzielle Belastung für Projektentwickler planbarer gestalten und das Risiko einer Vorfinanzierung reduzieren.
Die klaren Kostenvorgaben schaffen Planungssicherheit, erhöhen die Transparenz und reduzieren Streitigkeiten über Zahlungen, die im bisherigen Windhundprinzip häufiger auftraten.
Reifegradverfahren für Netzanschlüsse von BESS
Vorteile für Effizienz, Planbarkeit und Gleichbehandlung
Das Reifegradverfahren für Netzanschlüsse von Batteriespeichern bietet gleich mehrere Vorteile gegenüber dem bisherigen System:
Vergleichbare Verfahren in Großbritannien und Norwegen haben gezeigt, dass ein Reifegradprinzip sowohl die Umsetzungsgeschwindigkeit erhöht als auch die Ressourcenauslastung optimiert. Für Deutschland bedeutet dies eine effizientere Nutzung der Netzkapazitäten, insbesondere angesichts der hohen Nachfrage von Batteriespeicher-Projekten.
Was bedeuten die Änderungen für Batteriespeicherprjekte?
„Mit Power am Werke!“

„Nur Projekte, die klar strukturiert, realistisch umgesetzt und mit belastbaren Nachweisen ausgestattet sind, können die hohen Reifegradkriterien erfüllen und sich im Wettbewerb um knappe Netzanschlusskapazitäten behaupten. Unsere Herangehensweise stellt sicher, dass unsere Batteriespeicherprojekte sowohl kurzfristig effizient umgesetzt werden als auch langfristig einen messbaren Nutzen für das Stromnetz liefern. In einem Umfeld, in dem Planungssicherheit und nachprüfbare Umsetzungswahrscheinlichkeit über den Erfolg entscheiden, positioniert PowerWerker sich als verlässlicher Partner.“
Geschäftsführer Dr. Holger Schmitz
Chancen und neue Anforderungen
Für Betreiber von Großbatteriespeichern eröffnen sich durch das Reifegradverfahren für Netzanschlüsse von Batteriespeichern neue Möglichkeiten. Unternehmen mit bereits gesicherten Flächen, genehmigten Anlagenkonzepten und gesicherter Finanzierung profitieren, da sie eine höhere Priorität erhalten. Vorhaben, die bisher lange in Warteschlangen festhingen, können nun schneller umgesetzt werden.
Allerdings bringt das Verfahren auch neue Anforderungen mit sich. Projektentwickler müssen ihre Unterlagen vollständig, nachvollziehbar und fristgerecht einreichen. Dies umfasst Flächensicherungsnachweise, Genehmigungen, technische Auslegungen und wirtschaftliche Leistungsnachweise. Wenn Projektentwickler Fehler machen oder Unterlagen unvollständig einreichen, berücksichtigen die Netzbetreiber das Projekt im jeweiligen Zyklus nicht.
Langfristig könnten die Reifegradkriterien auch zu einer Professionalisierung des Marktes führen. Kleinere Anbieter oder Start-ups müssen ihre Prozesse anpassen, um konkurrenzfähig zu bleiben. Gleichzeitig sorgt die Einführung der Kautionen und Baukostenzuschüsse für finanzielle Disziplin und Planungssicherheit.
Insgesamt dürfte das Reifegradverfahren die Realisierung von Batteriespeicherprojekten beschleunigen, die Qualität der Vorhaben verbessern und für eine transparentere und effizientere Vergabe von Netzanschlüssen sorgen.
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