Netzentgeltbefreiung für Batteriespeicher mit PowerWerker

Netzentgeltbefreiung für Batteriespeicher verlängern!

PowerWerker unterstützt Unternehmensallianz

Die Netzentgeltbefreiung für Batteriespeicher ist derzeit ein viel diskutiertes Thema in der Batteriespeicher-Branche. Denn die Netzgeltentbefreiung für netzgekoppelte Batteriespeicher wurde zwar in der letzten Novelle des EnWG von 2026 bis August 2029 verlängert und somit ein gewisser Zeitraum der Planungssicherheit erreicht, aber nach diesem Zeitpunkt könnten Netzentgelte für Batteriespeicher anfallen. Ein solches Szenario würde die Planungs- und Investitionssicherheit negativ beeinflussen und somit den notwendigen Ausbau von Speicherkapazitäten deutlich ausbremsen. Vor dem Hintergrund dringend benötigter Speicherkapazitäten würde die Investitionsdynamik hierdurch erheblich ausgebremst, was letztlich die klimapolitischen Ziele der Bundesregierung und die angestrebte Energiewende negativ beeinflusst.

Vor diesem Hintergrund hat sich PowerWerker einer ambitionierten Unternehmensallianz aus Projektentwicklern, Herstellern, Anlagenbauern und Vermarktern angeschlossen, die sich aktiv an dem von der Bundesnetzagentur durch ein „Diskussionspapier zur Rahmenfestlegung der allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom“ angestoßenen Prozess beteiligen wollen. Die Unterzeichner der neu gegründeten Initiative begrüßen einen ergebnisoffenen Diskussionprozess der Bundesnetzagentur zum Thema Netzentgeltbefreiung und möchten sich aktiv mit zielführenden Beiträgen einbringen. Der Initiative ist es wichtig, insbesondere auf die Risiken einer Netzentgeltbelastung für den für die Energiewende so wichtigen Markthochlauf von Batteriespeichern hinzuweisen. Denn ein Ausbremsen des Ausbaus von Speicherkapazitäten gefährdet unweigerlich auch die ambitionierten Ziele der Energiewende in Deutschland.

Die Mitglieder der Unternehmensallianz sprechen sich für eine Verlängerung der besonderen Behandlung von Batteriespeichern bei der Netzentgeltbefreiung aus, um den Hochlauf von Batteriespeichern für das Stromsystem abzusichern und den Erhalt und Ausbau von Herstellungskapazitäten in Deutschland zu gewährleisten. Im Hinblick auf die Netzentgeltbefreiung schlägt die Unternehmensallianz unter Beteiligung von PowerWerker ein 3-Stufen Modell vor. Dieses sieht eine Verlängerung der Netzentgeltbefreiung für Batteriespeicher bis zum Jahr 2034 vor. Danach sollte eine mittel- bis langfristig angelegte, praxisnahe Eingliederung von Batteriespeichern in die Netzentgeltsystematik angestrebt werden.

Netzentgeltbefreiung für Batteriespeicher - Unternehmensallianz mit 3-Stufen-Plan

3-Stufen-Modell als Vorschlag

zur Netzentgeltbefreiung für Batteriespeicher bis 2034

Der Ausbau von Großbatteriespeichern in Deutschland steht aktuell noch am Anfang. Derzeit sind knapp 3 GW Speicherleistung am Stromnetz. Die avisierten Zielkorridore bewegen sich laut Szenariorahmen zum Netzentwicklungsplan 2037/2045 bis zum Jahr 2037 im Szenario A bei 41,1 GW und im Szenario C bei 94,1 GW. Das sind ohne Zweifel ambitionierte Ziele, die nur erreicht werden können, wenn der Speicherhochlauf nicht eingebremst wird, sondern positive Rahmenbedingungen seitens der Politik erhält! Hierzu gehört insbesondere auch eine Netzentgeltbefreiung für Batteriespeicher!

Eine Belastung durch Netzentgelte für Batteriespeicher ab 2029 steht den ambitionierten Zielen der Energiewende deutlich entgegen, da die Investitionsdynamik in Batteriespeicher eingebremst würde, Geschäftsmodelle nicht nachhaltig betrieben werden können und die volatile Stromerzeugung aus Wind- und Solarenergie nicht optimal genutzt würde. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Unternehmensallianz ein 3-Stufen-Modell für die Netzentgeltbeferiung für Batteriespeicher:

  1. Kurz- bis mittelfristig: Verlängerung der bestehenden Netzentgeltbefreiung bis 2034 zur Wahrung von Investitionssicherheit und Planungskonsistenz in der Branche
  1. Mittelfristig: Entwicklung von differenzierten, netzdienlichkeitsbasierten Rabattformen unter Berücksichtigung standardisierter Bewertungsmaßstäbe.
  1. Langfristig: Integration von Speichern in eine verursachungsgerechte Netzentgeltsystematik, allerdings mit differenzierter Berücksichtigung ihrer vielfältigen systemischen Wirkungen.
Service für Batteriespeicher für maximale Leistung

Aussetzen der Netzentgelte für Batteriespeicher

Flexibilität als Systemwert anerkennen

Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht vor, dass Belastungen für Flexibilitätsoptionen abgebaut werden sollen. Vor diesem Hintergrund ist eine Sonderbehandlung von Batteriespeichern, insbesondere auch durch eine weitgehende oder vollständige Netzentgeltbefreiung für Batteriespeicher, nicht nur sinnvoll, sondern aus Sicht von Investoren sowie Netzbetreibern und im Rahmen regulatorischer Anforderungen zwingend geboten.

Eine bevorzugte Behandlung von Batteriespeichern in der Netzentgeltsystematik ist unserer Einschätzung nach aus regulatorischer, energiewirtschaftlicher, und systemischer Perspektive absolut gerechtfertigt. Denn Batteriespeicher stellen momentan die einzige Komponente im Stromsystem dar, deren Ausbau rein marktbasiert erfolgt. Alles ohne Investitionszuschüsse oder privilegierte Einspeisevergütungen! In einem zunehmend dezentralen und volatilen Stromsystem mit hohen Anteilen erneuerbarer Energien erfüllen Batteriespeicher eine unverzichtbare Rolle für Flexibilität, Versorgungssicherheit, und Systemstabilität. Hervorzuheben ist aus Sicht der Unternehmensallianz auch mit Blick auf die Netzentgeltbefreiung für Batteriespeicher insbesondere die Dreifachfunktion von Batteriespeichern:

  1. Marktdienlichkeit durch Teilnahme an Stromhandelsmärkten mit einer damit einhergehender Glättung von Preisvolatilitäten.
  1. Systemdienlichkeit durch Bereitstellung von Regelleistungsprodukten, die helfen, die Frequenz im Netz zu stabilisieren.
  1. Netzdienlichkeit durch Reduktion von Netzbelastungen, so dass Redispatch-Kosten gesenkt werden.

Diese Multifunktionalität von Batteriespeichern ist aus Sicht von PowerWerker ein deutlicher Vorteil gegenüber klassischen Verbrauchern und Erzeugern. Dies sollte sich auch in der Netzentgeltbefreiung für Batteriespeicher widerspiegeln! Demgegenüber würde ein pauschales Netzentgelt, insbesondere ein arbeitspreisbasiertes, unserer Meinung nach die wirtschaftlich optimale Betriebsweise von Großbatteriespeichern gefährden und Zielkonflikte zwischen ihren verschiedenen Wirkebenen erzeugen. Deshalb lautet unser Ansatz: Netzentgeltbefreiung für Batteriespeicher verlängern!

Aktuell ermöglichen Systemdienlichkeit und Marktdienlichkeit eine tragfähige, subventionsfreie Investitionsgrundlage für Batteriespeicher-Projekte. Eine zusätzliche Belastung durch Netzentgelte würde dieses Gleichgewicht erheblich stören und Endverbraucher zusätzlich belasten. Insbesondere da es bis heute keine einheitlichen, standardisierten Kriterien gibt, um netzdienliches Verhalten objektiv zu bewerten. Diesbezüglich wirkt die aktuell bestehende, vollständige Netzentgeltbefreiung für Batteriespeicher bis 2029 faktisch als indirekte Investitionssicherheit für Batteriespeicher-Projekte. Ihre Abschaffung würde ein großes Maß an Unsicherheit in der Branche als auch im Rahmen der Energiewende erzeugen.

Netzentbefreiung für Batteriespeicher

Fazit der Unternehmensallianz

Die Ausgestaltung der Netzentgelte ist entscheidender Faktor für tragfähige Batteriespeicher-Konzepte. Ein zukünftiges System der Netzentgelte für Batteriespeicher sollte sich durch Anreizkompatibilität, Entwicklungsoffenheit und Transparenz auszeichnen. Vor diesem Hintergrund spricht sich die Unternehmensallianz für ein dreistufiges Modell aus, das eine durchdachte und anschlussfähige Erarbeitung einer potenziellen Netzentgeltbefreiung für Batteriespeicher beinhaltet.

Wichtig ist, dass zunächst der Hochlauf der wichtigen Flexibilitätsoption durch Batteriespeicher erreicht wird, bevor dieser durch Netzentgelte im Keim erstickt wird. Es müssen perspektivistisch Anreize für die volkswirtschaftlich dienlichste Betriebsweise geschaffen werden. Analog zu Strom- und Regelleistungsmärkten sollten netzdienliche Leistungen durch gezielte Vergütungssysteme incentiviert und nicht durch Entgeltsanktionen erzwungen werden.

PowerWerker unterstützt die Unternehmensallianz! Die ausführliche, komplette Stellungnahme der Unternehmensallianz zur Ausgestalltung der Netzentgeltbefreiung für Batteriespeicher stellen wir Ihnen nachfolgend bereit:

Stromvermarktung für Batteriespeicher optimieren

„Seitens PowerWerker freuen wir uns, aktiv bei der Unternehmensallianz dabei zu sein, um den Prozess der Netzentgeltbefreiung für Batteriespeicher in Deutschland sinnvoll zu begleiten! Um die Ziele der deutschen Energiewende zu erreichen, ist der schnelle und nachhaltige Aufbau von Speicherkapazitäten unabdingbar. Dieser Prozess braucht allerdings verlässliche, belastbare und attraktive Rahmenbedingungen für die gesamte Branche. Diese gemeinsam mit allen Beteiligten zu erreichen, ist das Ziel von PowerWerker!

Mehr über PowerWerker und die spannende Welt der Batteriespeicher erfahren? Hier erhalten Sie weitreichende Informationen, wie PowerWerker Ihr Projekt umsetzt! Von der ersten Planung über das technische Detail-Engineering und die Bauausführung bis hin zur Kapazitätsvermarktung sowie Service & Wartung bieten wir ein umfassendes Programm! Kommen Sie gerne auf uns zu, so dass wir gemeinsam in den Dialog treten können!

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