MiSpeL zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten

MiSpeL – Batteriespeicher flexibel nutzen

Neue Regelungen ab Oktober 2026

zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten

„Die MiSpeL-Festlegung wird im Markt dringend erwartet. Sie wird unzählige große und kleine Stromspeicher sowie Ladepunkte für das Stromsystem aktivieren.” So äußerte sich der Präsident der Bundesnetzagentur Klaus Müller zur Vorstellung der Festlegung zur Marktintegration von Stromspeichern und Ladepunkten (MiSpeL) vom 01.10.2026. 

Für Betreiber von Batteriespeichern ist die MiSpeL insbesondere deshalb relevant, weil die regulatorischen Rahmenbedingungen stärker an die technische Realität moderner Speicher angepasst werden. Bislang war es beispielsweise schwierig, einen Batteriespeicher, der gemeinsam mit einer Photovoltaikanlage betrieben wird (Co-Location), flexibel sowohl mit Solarstrom als auch mit Strom aus dem Netz zu laden und den gespeicherten Strom anschließend zu vermarkten, ohne dabei Nachteile bei der EEG-Förderung zu riskieren. Die MiSpeL wird nunmehr neue Möglichkeiten schaffen, Batteriespeicher flexibel zwischen Strombezug und Vermarktung einzusetzen, ohne dabei die EEG-Förderung zu riskieren.  

Batteriespeicher und das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)

Batteriespeicher erhalten derzeit keine Vergütung über das EEG. Durch einen Batteriespeicher kann allerdings Solarstrom zwischengespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt in das Stromnetz eingespeist werden (Lastverschiebung), wodurch die zunehmenden Abregelungen von PV-Anlagen kompensiert werden können. Hierbei wird allerdings – wie das Wort Lastverschiebung bereits ausdrückt – nur eine zeitliche Verlagerung der Einspeisung des erzeugten PV-Stroms erreicht.

MiSpeL-in der Praxis für Batteriespeicher

Nachfolgend ein typisches Praxisbeispiel, wie durch die MiSpeL bidirektionales Laden eines Batteriespeichers möglich wird. Ein Gewerbebetrieb betreibt eine eigene PV-Anlage und einen Batteriespeicher. Im System wird überschüssiger Solarstrom zum Beispiel zur Mittagszeit im Sommer zunächst im Batteriespeicher zwischengespeichert, um ihn später entweder für den Eigenverbrauch zu nutzen oder am Strommarkt zu vermarkten. Darüber hinaus kann der Batteriespeicher bei niedrigen Börsenstrompreisen auch mit Netzstrom geladen werden – beispielsweise in den Abend- oder Nachtstunden, wenn eine hohe Windstromerzeugung zu niedrigen Preisen an den Strommärkten führt. Dieser gespeicherte Strom kann anschließend zu einem späteren Zeitpunkt (zum Beispiel am nächsten Morgen) wieder vermarktet werden, wenn die Preise höher sind. Dadurch entsteht die Möglichkeit, Preisunterschiede gezielt für einen Arbitragehandel mit zwischengespeichertem Strom zu nutzen. Somit bekommt eine Solaranlage mit Batteriespeicher die Möglichkeit, neben der Lastverschiebung der Solarstromerzeugung, weitere Marktchancen über das Arbitrage-Geschäft zu ergreifen!

MiSpeL - Batteriespeicher flexibel nutzen
Anlieferung eines Großbatteriespeichers auf der Baustelle

Was ist MiSpeL?

Die sogenannte MiSpeL-Festlegung der Bundesnetzagentur regelt, wie Batteriespeicher und bidirektionale Ladepunkte künftig mit Erneuerbarem Strom (Solarstrom, Windstrom) und Strom aus dem öffentlichen Netz umgehen dürfen. Bisher war es problematisch, einen Batteriespeicher sowohl mit selbst erzeugtem Solarstrom als auch mit günstigem Netzstrom zu laden, wenn für den ausgespeicherten Strom eine EEG-Förderung beansprucht werden sollte. Der Grund dafür ist, dass sich die verschiedenen Strommengen innerhalb des Akkus „vermischen“. Wird beispielsweise tagsüber Solarstrom gespeichert und nachts zusätzlich Strom aus dem Netz geladen, lässt sich beim späteren Einspeisen nicht unmittelbar feststellen, welcher Anteil ursprünglich von der eigenen Photovoltaikanlage stammt. 

Die bisherige sogenannte Ausschließlichkeitsoption war deshalb sehr streng. Sobald ein Speicher auch Netzstrom aufnehmen konnte, konnte für den anschließend eingespeisten Strom aus einer EEG-Anlage keine EEG-Förderung mehr geltend gemacht werden. Damit sollte verhindert werden, dass auch Strom aus dem öffentlichen Netz indirekt von der EEG-Förderung profitiert. Die Förderung soll schließlich den erzeugten erneuerbaren Strom unterstützen und nicht den Weiterverkauf von zuvor eingekauftem Strom. 

Mit MiSpeL wird nun eine flexiblere Nutzung ermöglicht. Speicher dürfen grundsätzlich sowohl Solarstrom als auch Netzstrom aufnehmen und später wieder abgeben, ohne dass dadurch automatisch die EEG-Förderung für den Solarstromanteil entfällt. Entscheidend ist dabei, dass die verschiedenen Strommengen entsprechend messtechnisch sowie bilanziell erfasst und abgerechnet werden können. Das ist auch für bidirektionale Ladepunkte wichtig, bei denen beispielsweise ein Elektroauto Solarstrom speichern und später wieder für das Haus oder das Stromnetz bereitstellen kann.

Die Konkrete Bedeutung für Großbatteriespeicher 

Warum MiSpeL in der Praxis einen Unterschied macht

Die MiSpeL-Festlegung könnte für die Großbatteriespeicherbranche einen wichtigen regulatorischen Impuls darstellen. Entscheidend ist weniger eine direkte Förderung von Batteriespeichern als die größere Flexibilität bei deren Vermarktung. Großspeicher können Strom künftig stärker abhängig von Marktpreisen ein- und ausspeichern und damit unterschiedliche Erlösquellen miteinander verbinden. 

Besonders relevant ist die Möglichkeit, Speicher in Kombination mit erneuerbaren Erzeugungsanlagen flexibler zu betreiben. Überschüssiger Solarstrom kann gespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt vermarktet werden. Gleichzeitig können Speicher bei niedrigen Strompreisen Strom aus dem Netz aufnehmen und bei höheren Preisen wieder abgeben. Dadurch steigt grundsätzlich der wirtschaftliche Wert eines Speichers, da seine Nutzung nicht mehr so stark auf eine bestimmte Stromquelle und die lokalen Erzeugungsbedingungen beschränkt ist. 

Für Projektentwickler und Betreiber erhöht sich damit die Bedeutung einer intelligenten Betriebsführung. Entscheidend wird sein, Lade- und Entladevorgänge optimal auf Strompreise, Netzzustand und Vermarktungsmöglichkeiten abzustimmen. Gleichzeitig dürfte der Wettbewerb um attraktive Netzanschlüsse und geeignete Standorte weiter zunehmen. 

Insgesamt stärkt die Regelung die Rolle von Großbatterien als flexible Marktakteure und verbessert die Voraussetzungen für kombinierte Solar-Speicher-Projekte. 

TEAM PowerWerker auf der Baustelle
TEAM PowerWerker auf der Baustelle

Zwei Modelle zur Zuordnung von Strommengen 

Die MiSpeL-Festlegung sieht unterschiedliche Möglichkeiten vor, um bei gemischt betriebenen Speichern zwischen förderfähigem Strom aus erneuerbaren Energien und nicht förderfähigem Netzstrom zu unterscheiden. Dabei sind insbesondere die Abgrenzungsoption und die Pauschaloption (bis 30 kWp) relevant. Beide Ansätze verfolgen dasselbe Ziel, unterscheiden sich aber darin, wie genau die Strommengen bestimmt werden.

1. Abgrenzungsoption

Bei der Abgrenzungsoption werden die unterschiedlichen Strommengen messtechnisch voneinander getrennt. Dadurch lässt sich nachvollziehen, welcher Anteil des ausgespeicherten Stroms auf eingespeicherten Solarstrom und welcher auf Netzstrom zurückzuführen ist. Für größere Batteriespeicher kann diese Variante interessant sein, wenn unterschiedliche Strommengen möglichst präzise zugeordnet und entsprechend vermarktet oder gefördert werden sollen. Allerdings sind dafür entsprechende Mess- und Abrechnungssysteme erforderlich, wodurch die technische und administrative Komplexität steigt. 

2. Pauschaloption (bei Solaranlagen bis 30 kWp)

Die Pauschaloption bietet dagegen einen vereinfachten Abrechnungsweg für Batteriespeicher im Zusammenhang mit kleinen Solaranlagen bis 30 kWp. Statt die Herkunft jeder einzelnen Strommenge detailliert nachzuverfolgen, wird der förderfähige Anteil nach einem vorgegebenen Verfahren pauschal bestimmt. Dadurch können Mess- und Abrechnungsaufwand reduziert werden. Gleichzeitig ist die Zuordnung weniger individuell und kann daher je nach Betriebsweise eines Speichers wirtschaftlich weniger genau sein. Für Betreiber steht somit die Entscheidung zwischen höherer Genauigkeit bei größerem Aufwand und vereinfachter Abrechnung mit pauschaler Zuordnung im Mittelpunkt. 

MiSpeL: Neue Möglichkeiten für Betreiber und Branche

Für PowerWerker schafft die MiSpeL wichtige Voraussetzungen für die weitere Professionalisierung und Skalierung des Speichermarktes. Die Möglichkeit, Batteriespeicher flexibel zum Beispiel mit Solar- und Netzstrom zu betreiben, eröffnet neue Vermarktungs- und Geschäftsmodelle und erhöht den wirtschaftlichen Nutzen von Speichern. Insbesondere für Großbatteriespeicher in Verbindung mit Solaranlagen oder Windenergieanlagen wird damit die Fähigkeit gestärkt, flexibel auf Strompreise und Marktbedingungen zu reagieren und verschiedene Erlösquellen miteinander zu kombinieren. Darüber hinaus ermöglichen die Abgrenzungs- und Pauschaloption (bis 30 kWp) unterschiedliche Wege, die Herkunft der gespeicherten Strommengen abzubilden und den jeweiligen technischen und wirtschaftlichen Anforderungen gerecht zu werden. 

Für die Branche bedeutet dies vor allem mehr Flexibilität bei der Entwicklung neuer Speicherprojekte. Batteriespeicher sind zunehmend eigenständige und systemrelevante Marktakteure, die erneuerbare Energien integrieren, Preisschwankungen ausgleichen und zur Stabilisierung des Stromsystems beitragen. Damit verbessert MiSpeL die regulatorischen Rahmenbedingungen für Investitionen und schafft zusätzliche Perspektiven für innovative Speicherlösungen. Aus unserer Sicht ist die Festlegung daher ein wichtiger Schritt, um das Potenzial von Batteriespeichern im zukünftigen Energiesystem stärker auszuschöpfen und den weiteren Ausbau der Branche zu unterstützen.

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