Netzentgelte für BESS Projekte im Überblick
Die Auswirkung von Netzentgelten für die Realisierbarkeit von Großbatteriespeichern
Die AgNes (kurz für „Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom„) befasst sich grundsätzlich mit einer für die Stromversorgung zentralen Frage: Wie und von wem werden Netzentgelte bezogen? Da Batteriespeicher derzeit netzentgeltbefreit sind, aber in Zukunft voraussichtlich Netzentgelte zahlen sollen, ist dieses Thema aktuell eines der am meisten diskutierten Themen in der Batterispeicher-Branche. Vor diesem Hintergrund möchten wir dieses Thema in unserem blog beleuchten und über den aktuellen Status Quo informieren.
37 Milliarden Euro jährlich – so hoch sind die Netzentgelte, die Stromkunden in Deutschland derzeit insgesamt tragen. Mit der Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) steht nun eine grundlegende Neuordnung des Netzentgeltsystems bevor. Für Batteriespeicher ist die Reform dabei von besonderer Bedeutung. Die Bundesnetzagentur plant, Batteriespeicher künftig an der Finanzierung der Netzinfrastruktur, also auch an den Netzentgelten, zu beteiligen. Hierbei stellt sich die Frage, ob eine solche Belastung der tatsächlichen Rolle von Batteriespeichern im Stromsystem gerecht wird und ob eine Erhebung von Netzentgelten negative Anreize für Investitionen in Großbatteriespeicher schaffen könnte, welche dem allgemeinen Konsens widersprechen, dass Batteriespeicher essenziell für den Erfolg der Energiewende sind und entsprechende Anreize haben sollten.
Batteriespeicher sind im Rahmen der Energiewende nicht nur Nutzer des Netzers. Vielmehr dienen sie einen stabilen Netzbetrieb, da sie Strom flexibel aufnehmen und wieder abgeben und damit zur Entlastung der Stromnetze beitragen. Gerade angesichts der zunehmenden Einspeisung aus erneuerbaren Energien gewinnen sie für ein zukunftsfähiges Stromnetz immer mehr an Bedeutung. Daher stellt sich die Frage, ob und wie diese mögliche Netzdienlichkeit bei der Festlegung der Netzentgelte berücksichtigt werden sollte. Sie gehört zu den zentralen Streitpunkten der aktuellen Diskussion um die AgNes.

Was ist die AgNes?
Mit der AgNes plant die Bundesnetzagentur eine grundlegende Neuordnung des Netzentgeltsystems. Für Batteriespeicher ist die Reform besonders relevant. Die AgNes legt fest, nach welchen Grundsätzen Netznutzer künftig Netzentgelte zahlen und wie Speicher dabei berücksichtigt werden. Die Bundesnetzagentur will Speicher künftig stärker an der Finanzierung der Netzinfrastruktur und damit auch an den Netzentgelten beteiligen. Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob diese zusätzliche Belastung der tatsächlichen Rolle von Batteriespeichern im Stromsystem gerecht wird. Zudem könnte die Erhebung von Netzentgelten Investitionen in Großbatteriespeicher ggf. weniger attraktiv machen. Dies könnte dem Ziel eines weiteren Ausbaus von Speichern und damit auch den Interessen der Speicher- und Energiebranche entgegenstehen.
Die heutige Debatte um die AgNes ist das Ergebnis einer regulatorischen Entwicklung, die bereits 2021 mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs begann. Mit der Entscheidung in der Rechtssache C-718/18 stellte der EuGH die bisherige Kompetenzverteilung zwischen Gesetzgeber und Bundesnetzagentur infrage. Im Mittelpunkt der heutigen, vor allem wirtschaftlichen Problematik um die AgNes stand 2021 zunächst eine eher technische und juristische Fragestellung. Die Bundesnetzagentur sollte bei ihren Regulierungsentscheidungen unabhängiger von Vorgaben des nationalen Gesetzgebers werden. In der Folge verlagerte sich die konkrete Ausgestaltung der Netzentgeltsystematik zunehmend von der Gesetzgebung hin zur Bundesnetzagentur.
Sie wollen mehr über die Entwicklung der AgNes Erfahren?
Hier geht es zu einem unserer Beiträge!
Welche Bedeutung hat die AgNes konkret für die BESS-Branche?
Für Batteriespeicher wurde diese Entwicklung Anfang 2026 konkret. In ihren im Januar veröffentlichten Orientierungspunkten zu Speichernetzentgelten stellte die Bundesnetzagentur zunächst Überlegungen vor, nach denen Batteriespeicher künftig mit Netzentgelten belastet werden könnten. Die Reaktion der Speicherbranche ließ nicht lange auf sich warten und führte zu weitergehenden Diskussionen. Im weiteren Verlauf des AgNes-Verfahrens schrieb die Bundesnetzagentur ihren Ansatz fort und legte im Mai 2026 ein vorläufiges Gesamtkonzept vor, das für Batteriespeicher eine differenziertere Behandlung vorsieht.
Damit ist die entscheidende Frage für die Batteriespeicherbranche noch nicht beantwortet. Wie stark wird die AgNes die Wirtschaftlichkeit von Speicherprojekten tatsächlich beeinflussen – und bildet die geplante Netzentgeltsystematik den Beitrag von Batteriespeichern zum Stromnetz angemessen ab?
Eine Frage der Netzdienlichkeit
Wie definiert sich Netzdienlichkeit mit Blick auf eine gerechte Netzentgeltlogik?
Um die AgNes Reform zu verstehen, ist es essentiell, einige Begriffe einheitlich zu definieren, insbesondere: Netzentgelt und Netzdienlichkeit. Netzentgelt ist eine behördlich regulierte Gebühr, die Netznutzer für die Nutzung der Strom- oder Gasnetze an die jeweiligen Netzbetreiber zahlen. Vereinfacht betrachtet handelt es sich dabei um eine Zahlung für die Nutzung der vorhandenen Netzinfrastruktur. Bei Stromnetzen können sich Netzentgelte dabei unter anderem danach richten, wie viel elektrische Energie ein Netznutzer dem Netz entnimmt. Ein Teil des Netzentgelts wird deshalb als Arbeitspreis berechnet.
Netzdienlichkeit beschreibt hingegen ein Verhalten, das zur effizienten und stabilen Nutzung des Stromnetzes beiträgt. Netzdienlich ist eine Stromnutzung oder -einspeisung insbesondere dann, wenn sie die Netzbelastung verringert oder hilft, Engpässe zu vermeiden.
Wenn man diese Logik auf Großbatteriespeicher überträgt, wird ein grundlegender Zielkonflikt deutlich. Batteriespeicher beziehen zwar elektrische Energie aus dem Übertragungsnetz und nutzen damit dessen Infrastruktur. Gleichzeitig können sie das Netz aber auch massiv entlasten. So können sie beispielsweise bei einer hohen Einspeisung aus erneuerbaren Energien Strom aufnehmen und zwischenspeichern. Bei einer geringeren Einspeisung können sie den gespeicherten Strom wieder abgeben. Dadurch können Batteriespeicher die zeitliche Differenz zwischen Stromerzeugung und Stromverbrauch ausgleichen und dazu beitragen, die Belastung des Übertragungsnetzes zu reduzieren.
Diese Fähigkeit gewinnt mit dem zunehmenden Ausbau erneuerbarer Energien im Rahmen der AgNes-Reform an Bedeutung. Denn deren Stromerzeugung hängt stärker von Wetterbedingungen ab und fällt daher nicht immer dann an, wenn der Strom tatsächlich benötigt wird. Großbatteriespeicher können hier als flexible Ausgleichsoption dienen. Sie sind somit einerseits zwar Nutzer der Netzinfrastruktur, können jedoch andererseits einen grundlegenden Beitrag zu deren effizienter Nutzung leisten.
Die zentrale Kritik an der AgNes für Großbatteriespeicher
Genau hier setzt ein zentraler Kritikpunkt der Batteriespeicherbranche an der AgNes an. Die Kostenbeteiligung eines Batteriespeichers lässt sich nicht allein anhand der Tatsache beurteilen, dass er Strom aus dem Netz bezieht. Entscheidend ist vielmehr, wann, wie lange und unter welchen Netzbedingungen dieser Strom bezogen wird.
Ein Batteriespeicher, der seinen Ladezeitpunkt flexibel verschieben kann, unterscheidet sich erheblich von einem Verbraucher, der seinen Strombedarf nicht oder nur geringfügig an die Situation im Netz anpassen kann. Lädt ein Speicher beispielsweise in Zeiten hoher Stromerzeugung und geringer Netzauslastung und speist zu Zeiten hoher Nachfrage wieder ein, kann er zur besseren Auslastung vorhandener Infrastruktur beitragen. Somit lassen sich Abregelung und hohe Netzentgelte vermeiden. Wird er dagegen in einer bereits angespannten Netzsituation geladen, kann er bestehende Engpässe verschärfen.
Die Frage nach der Netzdienlichkeit ist deshalb von zentraler Bedeutung. Eine Agnes-Reform, die Speicher pauschal an den Kosten der Netzinfrastruktur beteiligt, könnte zwar dem Ziel einer verursachungsgerechten Finanzierung entsprechen. Sie würde jedoch gleichzeitig Investitionen in Speicher erschweren, wenn die zusätzlichen Kosten nicht im Verhältnis zu ihrer tatsächlichen Netzbelastung stehen.

Welche Auswirkungen haben die aktuellen Pläne?
Die Bundesnetzagentur berichtete Ende 2025 von einer explosionsartigen Anzahl von Netzanschlussanfragen für Großbatteriespeicher bei den Übertragungsnetzbetreibern mit einer kumulierten Leistung von mehr als 200 GW. Diese Zahl zeigt die derzeitige Dimension des Batteriespeicher-Marktes. Sicher: nicht alle dieser Projekte werden realisiert werden. Dennoch verdeutlicht die Zahl, welche Bedeutung Batteriespeicher inzwischen für die zukünftige Struktur des Stromsystems haben.
Für die Speicherbranche stellt sich damit eine grundsätzliche Frage: Wird die neue Netzentgeltsystematik den Ausbau von Großbatteriespeichern unterstützen oder zu einer zusätzlichen Investitionshürde werden?
Die Antwort hängt maßgeblich davon ab, wie hoch die künftigen Netzentgelte mit der AgNes-Reform ausfallen und wie sie ausgestaltet werden. Gerade bei Großbatteriespeichern sind die wirtschaftlichen Margen von mehreren Faktoren abhängig. Neben den Investitionskosten spielen unter anderem Strompreise, Vermarktungserlöse, Netzkosten, Anschlusskosten und die Möglichkeit zur Nutzung verschiedener Erlösquellen eine Rolle. Steigende oder schwer kalkulierbare Netzentgelte können daher unmittelbare Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit von Projekten haben.
Welche Randbedingungen und Fristen werden aktuell diskutiert?
Nach dem bisherigen Konzept der Bundesnetzagentur sollen neue Großbatteriespeicher voraussichtlich über ein Kapazitätsentgelt an den Netzkosten beteiligt werden. Das Konzept sieht dabei ein Entgelt von schätzungsweise 4 bis 7 Euro pro Kilowatt und Jahr vor. Bei einem Speicher mit einer Anschlussleistung von 10 MW würde dies einer jährlichen Belastung von etwa 40.000 bis 70.000 Euro entsprechen. Dabei handelt es sich ausdrücklich um eine Schätzung auf Grundlage des bisherigen Konzepts und nicht um ein bereits festgelegtes Entgelt. Ein verbrauchsabhängiger Arbeitspreis pro Kilowattstunde ist nach dem aktuellen Konzept hingegen nicht vorgesehen.
Derzeit ist ein Bestandsschutz von 20 Jahren hinsichtlich der Befreiung von Netzentgelten für bestehende und genehmigte Batteriespeicher-Projekte vorgesehen, die gewisse Randbedingungen erfüllen. Um die bestehende 20-jährige Netzentgeltbefreiung für Batteriespeicher-Projekte zu sichern, stehen aktuell drei Fristen mit den untenstehenden Randbedingungen im Mittelpunkt der Diskussionen:
- 01.01.2027: Frist zur endgültigen Investitionsentscheidung, die mindestens 50% der Investition (Herstellungskosten) abdeckt
- 31.03.2027: Frist für den Nachweis der wesentlichen Projekt-Investitionen beim Netzbetreiber
- 04.08.2029: Finale Frist für den Nachweis der Inbetriebnahme und Netzzugang des Speichers beim Netzbetreiber
Für Investoren, Projektentwickler und Betreiber ist wichtig zu wissen, dass in der Formulierung „endgültige Investitionsentscheidung“ ein essenzieller Wortlaut mit weitreichenden Folgen liegt. Denn gemeint sind hier nicht interne Entscheidungsprozesse auf der Projektseite, sondern nachweislich belegbare, wirtschaftliche Bindungen, die im Wesentliche darauf abzielen, dass die Großkomponenten verbindlich bestellt sind (und nicht nur reserviert sind)! In diesem Zusammenhang ist darauf zu achten, dass mit der Verbindlichkeit der Bestellungen auch eine Vertragsstrafe für eine spätere Vertragsauflösung einhergeht, die mindestens 25% des Investitionsvolumens beträgt.

Eine Position aus der Speicherbranche
PowerWerkers Blick auf die AgNes-Reform
Aus unserer Sicht sollte die AgNes-Reform nicht nur die Frage beantworten, welchen Beitrag Speicher zur Finanzierung der Netze leisten. Sie sollte vielmehr berücksichtigen, welchen Beitrag Speicher für die Netzinfrastruktur und das Gesamtsystem leisten können. Entscheidend wird damit die konkrete Ausgestaltung der neuen Regeln sein. Werden Investitionen planbar bleiben? Werden netzdienliche Betriebsweisen berücksichtigt?
Aus Sicht von PowerWerker ist insbesondere die Planbarkeit der regulatorischen Rahmenbedingungen hinsichtlich der AgNes-Reform von entscheidender Bedeutung. Der Aufbau eines Großbatteriespeichers ist eine langfristige Investitionsentscheidung, bei der bereits in einer frühen Projektphase erhebliche Kosten entstehen. Änderungen der regulatorischen Rahmenbedingungen können daher unmittelbar beeinflussen, ob ein Projekt wirtschaftlich realisierbar und finanzierbar ist.
Kritisch ist aus dieser Perspektive insbesondere die Entwicklung der bisherigen Diskussion um die AgNes und zukünftige Belastung von Batteriespeichern. Zunächst entstand der Eindruck, dass Großbatteriespeicher grundsätzlich und ohne ausreichende Differenzierung an den Netzkosten beteiligt werden sollten. Inzwischen zeichnen sich hingegen Übergangs- und Bestandsschutzregelungen sowie eine reduzierte Belastung über einen Kapazitätspreis ab. Aus Sicht von PowerWerker ist diese Entwicklung grundsätzlich annehmbar, wenn erstens die Belastungen im Rahmen bleiben und zweitens auch monetäre Anreize Berücksichtigung finden würden, die einen netzdienlichen Betrieb von Batteriespeicher positiv würdigen!.
Es braucht langfristige Sicherheit für Investitionen
Gerade in einem schnell wachsenden Markt kann ein regulatorisches „Hin und Her“ Investoren verunsichern. Finanzierungsentscheidungen werden häufig über einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten betrachtet. Wenn sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eines Projekts während der Entwicklung mehrfach grundlegend verändern, kann dies dazu führen, dass Investitionen zurückgestellt oder Projekte nicht weiterverfolgt werden. Das kann nicht im Sinne der Energiewende sein, da Speiherkapazitäten schnell und im ausreichenden Maße erforderlich sind!
Aus Sicht von PowerWerker sollte die Reform deshalb stärker zwischen bereits weit fortgeschrittenen Projekten und zukünftigen Investitionen unterscheiden. Gleichzeitig sollte die konkrete Ausgestaltung den tatsächlichen Bedarf des Stromsystems berücksichtigen. Eine Netzentgeltsystematik darf nicht dazu führen, dass der dringend benötigte Ausbau von Speicherkapazitäten durch zusätzliche regulatorische Unsicherheit ausgebremst wird. Vielmehr sollten netzdienlich betriebene Batteriespeicher positiv angeteitz werden, denn sie tragen zur Lösung des aktuellen Problems der Stromnetze bei, wenn der Betrien netzgerecht gesdtaltet wird!
Fazit: Ein Ausblick auf die Entwicklung der AgNes
Die Reform der AgNes ist mehr als eine Anpassung einzelner Preisbestandteile. Sie ist Teil eines grundlegenden Umbaus der regulatorischen Architektur des Stromsystems. Das EuGH-Urteil aus dem Jahr 2021 hat hierfür die institutionellen Voraussetzungen geschaffen, indem es die eigenständige Verantwortung der Bundesnetzagentur für wesentliche regulatorische Entscheidungen gestärkt hat. Mit AgNes steht nun die inhaltliche Weiterentwicklung der Netzentgeltsystematik im Mittelpunkt.
Für Großbatteriespeicher ist diese Entwicklung von besonderer Bedeutung. Ihre Rolle im Stromsystem lässt sich nur schwer mit der klassischen Unterscheidung zwischen Erzeugern und Verbrauchern erfassen. Speicher sind zugleich Strombezieher, Einspeiser und Flexibilitätsanbieter. Eine zukunftsfähige Netzentgeltsystematik muss deshalb nicht nur ihre Inanspruchnahme der Netzinfrastruktur berücksichtigen, sondern auch ihre Fähigkeit, auf Veränderungen von Stromangebot, Nachfrage und Netzsituation zu reagieren.
Die derzeitige Reformdiskussion deutet auf einen Kompromiss hin. Speicher sollen künftig grundsätzlich stärker an den Kosten der Netzinfrastruktur beteiligt werden, gleichzeitig soll ihre besondere Rolle berücksichtigt und der weitere Ausbau nicht unnötig erschwert werden. Für die Branche wird deshalb entscheidend sein, wie hoch die tatsächlichen Entgelte ausfallen, welche Übergangs- und Bestandsschutzregelungen gelten und in welchem Umfang netzdienliches Verhalten tatsächlich berücksichtigt wird.
Der weitere AgNes-Prozess bleibt damit für Projektentwickler, Investoren und Netzbetreiber gleichermaßen relevant. Mit dem Abschluss der Rahmenfestlegung und den anschließenden Folgefestlegungen wird sich zeigen, ob die neue Systematik tatsächlich den Spagat zwischen einer verursachungsgerechten Finanzierung der Netze und dem notwendigen Ausbau flexibler Speicherlösungen schafft.

Partner oder Kunde werden!
PowerWerker ist Anbieter für Großbatteriespeicher! Wenn auch Sie an modernen Batteriespeichern interessiert sind, ist PowerWerker die richtige Adresse! Wir freuen uns darauf, Sie und Ihr Projekt kennenzulernen. Lassen Sie uns gemeinsam in zukunftsweisende Batteriespeicherlösungen einsteigen! Wenn Sie Fragen zu Großbatteriespeichern haben, kommen Sie gerne auf uns zu! PowerWerker klärt gerne auf!
Weitere Infos über PowerWerker:
Karriere mit PowerWerker
Hier gibt es Infos zu unseren Stellenausschreibungen!
Die PowerWerker-Expertise
25-jährige Kompetenz im professionellen Anlagenbau.

